AGB

Vertragsbindung

Buchungsanfragen werden telefonischunter der Nummer 05661-9199661, per FAX unter der Nummer 05661-91996619 und als Email unter info@schulplanetarium.de angenommen. Die Bestätigung einer Buchung erfolgt auf demselben Wege als FAX, Email oder auf postalischem Wege, jedoch stets schriftlich.

Alternativ dazu schicken wir Ihnen auf telefonische Anfrage ein schriftliches Angebot, das Sie als Bestätigung unterschrieben an uns zurückschicken können.

Mit der Buchungsbestätigung kommt ein Dienstleistungsvertrag mit der Fulldomedia GmbH zustande, der den Termin für die Planetariumsvorführungen, deren Anzahl, deren zeitlichen Umfang, die nach Absprache vereinbarten Inhalte, die Bereitstellung der Projektionstechnik, und der Planetariumskuppel sowie den Preis umfasst. Der Preis beinhaltet den derzeit gültigen ermäßigten Mehrwertsteuersatz i.H.v. 7%.

Widerruf und Widerrufsfolgen

Schriftlich mit uns vereinbarte Dienstleistungs- bzw. Mietverträge können innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle eines Widerrufs wird der Vertrag unwirksam.

Umbuchung und Stornierung, Erkrankung

Gebuchte Vorführungen können bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin umgebucht werden, soweit freie Termine verfügbar sind.

Im Falle einer Erkrankung bitten wir um rechtzeitige bzw. frühestmögliche Information, spätestens 2 Tage vor dem  vereinbarten Termin. Gleichermaßen behalten wir uns vor, Sie im Falle einer Erkrankung frühestmöglich bzw. spätestens am Vortag eines vereinbarten Termins zu informieren.

Pflichten des Auftraggebers

Um einen reibungslosen Ablauf der Vorführungen zu gewährleisten,
obliegen dem Auftraggeber die folgenden organisatorischen
Verpflichtungen:

  • die Vorführungen können jeweils gleichzeitig mit den Unterrichtsstunden der Schule beginnen oder nach den Vorgaben der Schule,
  • die Lehrkräfte der Schule organisieren einen Zeit- und Durchlaufplan in Absprache mit dem Auftragnehmer nach eigenem Ermessen,
  • die Vorführungen können sowohl in den Klassenverbänden, als auch in anderen Gruppenzusammensetzungen bis zu 55 Teilnehmer stattfinden,
  • die Lehrkräfte der Schule entscheiden nach eigenen (pädagogischen) Gesichtspunkten über die Gruppengröße und -zusammensetzung und sind gebeten, uns dies vor Beginn der Vorführungen mitzuteilen,
  • der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Vorführungsraum bereitzustellen (i.d.R. die Schulturnhalle) und die hierzu ggf. erforderlichen Raumplanänderungen zu veranlassen,
  • der Vorführungsraum darf nicht kleiner als 8m x 8m Grundfläche sein,
  • der Vorführungsraum darf nicht niedriger als 4,5m sein,
  • es muss eine gewöhnliche Netzsteckdose (10A) vorhanden sein,
  • der Raum muss die gemäß Brandschutzordnung an Schulen erforderlichen Auflagen erfüllen,
  • der Raum sollte ein Mindestmaß an Schutz vor Störungen und Lärm bieten, um die Vorführung nicht zu stören,
  • der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer mitzuteilen, wenn unter den Teilnehmern Erkrankte aus dem neuroleptischen Formenkreis (z.B. Epilepsie, Sehstörung, Übelkeit) sind,
  • der Auftraggeber hat die Teilnehmer auf die für eine Veranstaltung geltenden Verhaltensregeln hinzuweisen und für deren Einhaltung zu sorgen:

Während der Vorführung herrscht eine nahezu vollständige Dunkelheit.
Gleichzeitig können animierte Darstellungen des nächtlichen
Sternenhimmels zu einer Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns führen.
Deshalb darf man während einer Vorführung nicht Aufstehen.

Sollte einen Teilnehmer plötzlich Übelkeit überkommen oder irgendein
anderes Problem auftreten, soll dieser sich laut bemerkbar machen.

Haftungsausschluss

Im Zuge einer Vorführung kann es in sehr seltenen Fällen zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie plötzlicher Übelkeit oder
Schwindelgefühl kommen. Wir haften nicht für solche Schäden,
insbesondere nicht infolge einer Missachtung der Verhaltensregeln für
eine Veranstaltung. Weiterhin besteht ein Haftungsausschluss für die
Folgen von verspätetem oder Nichterscheinen zu den vereinbarten
Startzeiten.

Sachbeschädigung

Im Falle einer mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigung bzw.
Zerstörung der bereitgestellten Präsentationstechnik haftet der
Verursacher für den entstandenen Schaden.

Fahrlässiges Verhalten umfasst auch die Nichtbeachtung bzw.
Missachtung der jeweils zu Veranstaltungsbeginn erklärten
Verhaltensregeln (siehe unter Haftungsausschluss).

Bezahlung

Nach Erhalt der Rechnung bitten wir Sie, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das folgende Bankkonto zu überweisen: