AGB
Vertragsbindung
Buchungsanfragen werden telefonisch, per FAX unter der Nummer
05661-91996619 und als Email angenommen. Die Bestätigung einer Buchung
erfolgt auf demselben Wege als FAX oder auf postalischem Wege, jedoch
stets schriftlich.
Hierzu kann unter der Rubrik „Buchung“ ein Anfrageformular als pdf-Datei heruntergeladen und gefaxt bzw. geschickt werden.
Alternativ dazu schicken wir Ihnen auf telefonische Anfrage ein schriftliches Angebot, das Sie unterschrieben an uns zurückschicken können.
Mit der Buchungsbestätigung kommt ein Dienstleistungsvertrag mit der fulldomedia gmbh zustande, der die Anzahl von Vorführungen, deren zeitlichen Umfang, die nach Absprache vereinbarten Inhalte, die Bereitstellung der Projektionstechnik, Lehr-Lernmaterial und der Planetariumskuppel sowie den Preis umfasst. Der Preis beinhaltet den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz i.H.v. 19%.
Widerruf und Widerrufsfolgen
Schriftlich mit uns vereinbarte Dienstleistungs- bzw. Mietverträge können innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle eines Widerrufs wird der Vertrag unwirksam.
Umbuchung und Stornierung, Erkrankung
Gebuchte Vorführungen können bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin umgebucht werden, soweit freie Termine verfügbar sind.
Im Falle einer Stornierung werden Stornierungsgebühren fällig. Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin beträgt die Stornierungsgebühr € 50,-. Für eine später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgende Stornierung wird eine erhöhte Gebühr i.H.v. € 100,- erhoben.
Im Falle einer Erkrankung bitten wir um rechtzeitige bzw. frühestmögliche Information, spätestens am Vortag des vereinbarten Termins. Gleichermaßen behalten wir uns vor, Sie im Falle einer Erkrankung frühestmöglich bzw. spätestens am Vortag eines vereinbarten Termins zu informieren.
Pflichten des Auftraggebers
Um einen reibungslosen Ablauf der Vorführungen zu gewährleisten, obliegen dem Auftraggeber die folgenden organisatorischen Verpflichtungen:
- die Vorführungen können jeweils gleichzeitig mit den Unterrichtsstunden der Schule beginnen oder nach den Vorgaben der Schule,
- die Lehrkräfte der Schule organisieren einen Zeit- und Durchlaufplan in Absprache mit dem Auftragnehmer nach eigenem Ermessen,
- die Vorführungen können sowohl in den Klassenverbänden, als auch in anderen Gruppenzusammensetzungen bis zu 35 Teilnehmer stattfinden,
- die Lehrkräfte der Schule entscheiden nach eigenen (pädagogischen) Gesichtspunkten über die Gruppengröße und -zusammensetzung und sind gebeten, uns dies vor Beginn der Vorführungen mitzuteilen,
- der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Vorführungsraum bereitzustellen (i.d.R. die Schulturnhalle) und die hierzu ggf. erforderlichen Raumplanänderungen zu veranlassen,
- der Vorführungsraum darf nicht kleiner als 7m x 7m Grundfläche sein,
- der Vorführungsraum darf nicht niedriger als 4m sein,
- es muss eine gewöhnliche Netzsteckdose (10A)vorhanden sein,
- der Raum muss die gemäß Brandschutzordnung an Schulen erforderlichen Auflagen erfüllen,
- der Raum sollte ein Mindestmaß an Schutz vor Störungen und Lärm bieten, um die Vorführung nicht zu stören,
- der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer mitzuteilen, wenn unter den Teilnehmern Erkrankte aus dem neuroleptischen Formenkreis (z.B. Epilepsie, Sehstörung, Übelkeit) sind,
- der Auftraggeber hat die Teilnehmer auf die für eine Veranstaltung geltenden Verhaltensregeln hinzuweisen und für deren Einhaltung zu sorgen:
Während der Vorführung herrscht eine nahezu vollständige Dunkelheit. Gleichzeitig können animierte Darstellungen des nächtlichen Sternenhimmels zu einer Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns führen. Deshalb darf man während einer Vorführung nicht Aufstehen.
Sollte einen Teilnehmer plötzlich Übelkeit überkommen oder irgendein anderes Problem auftreten, soll dieser sich laut bemerkbar machen.
Haftungsausschluss
Im Zuge einer Vorführung kann es in sehr seltenen Fällen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie plötzlicher Übelkeit oder Schwindelgefühl kommen. Wir haften nicht für solche Schäden, insbesondere nicht infolge einer Missachtung der Verhaltensregeln für eine Veranstaltung. Weiterhin besteht ein Haftungsausschluss für die Folgen von verspätetem oder Nichterscheinen zu den vereinbarten Startzeiten.
Sachbeschädigung
Im Falle einer mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigung bzw. Zerstörung der bereitgestellten Präsentationstechnik haftet der Verursacher für den entstandenen Schaden.
Fahrlässiges Verhalten umfasst auch die Nichtbeachtung bzw. Missachtung der jeweils zu Veranstaltungsbeginn erklärten Verhaltensregeln (siehe unter Haftungsausschluss).
Bezahlung
Da wir ein Kleinbetrieb sind, bitten wir um Barzahlung am Vorführungstag. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen an die folgende Bankverbindung zu überweisen:
IBAN: | DE53 5205 2154 0010 0175 56 |
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Inhaber: | fulldomedia GmbH |
Konto-Nr.: | 1001 7556 |
BLZ: | 520 521 54 |
Bank: | Kreissparkasse des Schwalm-Eder-Kreises |